Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften
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Rechtsgrundlagen


Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlagen

In Polen sind die Haushaltshilfen bei allen notwendigen Behörden angemeldet und kranken- sowie sozialversichert.

Alle erforderlichen Steuern und Abgaben werden im Heimatland ordnungsgemäß abgeführt.

Seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 in Verbindung mit dem Europäischen Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005 haben diese selbstständigen Kräfte einen legalen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Status im Einklang mit dem nationalen und EU-Recht.

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